Antragstellung bei der zuständigen Behörde:
Für die Führerscheinklassen B, BE, A, A2, A1, AM und L muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Den entsprechenden Antrag erhältst du bei uns in der Fahrschule.
Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
Zusätzlich für den Erwerb der Klassen B und BE ab 17 Jahre:
Der Antrag mit allen Unterlagen muss deinem zuständigen Einwohnermeldeamt vorlegt werden. In der Regel schickt das Einwohnermeldeamt die Unterlagen an das zuständige Landratsamt bzw. das KVR in München.
Fahrschüler*innen aus dem Landkreis München haben die Möglichkeit den Antrag online
zustellen.
Sind die Papiere vollständig bearbeitet und genehmigt bekommen wir, als deine Fahrschule, Information vom TÜV.
WICHTIG:
Erst wenn die Papiere genehmigt sind, kannst du zur theoretischen Prüfung und in Folge auch zur praktischen Prüfung zugelassen werden.
Aufgrund der momentan langen Wartezeit bei der Bearbeitung der Anträge empfehlen wir, den Antrag schnellstmöglich zu stellen.