Wir bilden alles rund um PKW und Zweiräder aus.
Die folgende Auflistung gibt Ihnen einen Überblick was für die Führerscheinausbildung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Klasse B (PKW):
Bis 3.500 kg und bis 9 Sitzplätzen
Code 96: mit Anhänger über 750 kg => Kombination bis 4.250 kg
Voraussetzung:
Begleitendes Fahren ab 17 Jahre - ansonsten ab 18 Jahre
Theoretische Ausbildung:
Ersterwerb: (ohne Vorbesitz eines Führerscheines)
12 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
2 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Erweiterung: (Du hast bereits einen Führerschein)
6 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
2 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Praktische Ausbildung:
Fahrstunden:
Die Anzahl der Übungsfahrten ist gesetzlich nicht vorgegeben.
Sie ist vom Lernfortschritt des Schülers abhängig.
Sonderfahrten: (die Mindestanzahl ist gesetzlich vorgeschrieben)
5 x Überlandfahrt á 45 min
4 x Autobahnfahrt á 45 min
3 x Nachtfahrt á 45 min
Prüfungen:
theoretische Prüfung
praktische Prüfung 45 min ab: 01.01.2021 55 min
Die Ausbildung kann auf einem schaltgetriebenen Fahrzeug sowie auf einen Automatik Fahrzeug abgelegt werden.
Klasse B Schlüsselzahl 197:
Ab dem 01.04.2021 gelten im Bezug auf die Automatikregelung neue Vorschriften.
Klasse B Schlüsselzahl 196:
Befähigt Leichtkrafträder 125 ccm max. 11 KW Motorleistung und bis 0,1KW Leistung je Kilogramm in Deutschland zu fahren.
Voraussetzung:
25 Jahre
min. 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B (oder alte Klasse 3)
Theoretische Ausbildung:
4 Klassenspezifische Unterrichte Motorrad á 90 Minuten
Praktische Ausbildung:
mindestens 5 Fahrstunden á 90 min mit einen Schulungsfahrzeug der Klasse A1
Prüfungen
entfällt
Wichtig:
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten Sie eine Bescheinigung von uns, mit der Sie bei Ihrer zuständigen Behörde die Schlüsselzahl 196 eintragen lassen können. Die Eintragung muss innerhalb eines Jahres erfolgen.
Die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 ist nur in Deutschland gültig.
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Klasse BE ( PKW-Anhänger):
mit Anhänger bis 3.500 kg => Kombination bis 7.000 kg
Voraussetzung:
Begleitendes Fahren ab 17 Jahre - ansonsten ab 18 Jahre
Theoretische Ausbildung:
entfällt
Praktische Ausbildung:
Fahrstunden:
Die Anzahl der Übungsfahrten ist gesetzlich nicht vorgegeben.
Sie ist vom Lernfortschritt des Schülers abhängig.
Sonderfahrten: (die Mindestanzahl ist gesetzlich vorgeschrieben)
3 x Überlandfahrt á 45 min
1 x Autobahnfahrt á 45 min
1 x Nachtfahrt á 45 min
Prüfungen:
theoretische Prüfung entfällt
praktische Prüfung 45 min ab 01.01.2021 55 min
Klasse B Schlüsselzahl 96:
Kombinationen PKW + Anhänger beide zulässigen Gesamtmassen zusammen nicht über 4,25t
Voraussetzung:
Begleitendes Fahren ab 17 Jahren ansonsten ab 18 Jahren
Theoretische Ausbildung:
2,5 Stunden á 60 min
Praktische Ausbildung:
3,5 Stunden á 60 min Praxis
1 Stunde á 60 min Fahren
Prüfungen
entfällt
Wichtig:
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten Sie eine Bescheinigung von uns, mit der Sie bei Ihrer zuständigen Behörde die Schlüsselzahl 96 eintragen lassen können.
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Mofa-Prüfbescheinigung:
Voraussetzung:
15 Jahre
Theoretische Ausbildung:
6 Theorieunterrichte á 90 min
Praktische Ausbildung:
1 Fahrstunde á 90 min (Einzelausbildung)
2 Fahrstunden á 90 min (Gruppenausbildung)
Prüfung:
nur theoretische Prüfung
Es ist kein Antrag beim Landratsamt und kein Erste-Hilfe-Kurs notwendig.
Zur Prüfung wird ein Passbild und Ausweis mit Foto (auch Kinderausweis) benötigt.
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Klasse AM:
Zweirädrige Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor
Dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leicht-Kfz (bis 350 kg, ohne Gewicht der Batterien bei Elektrofahrzeugen)
bis 45 km/h, bis 50 ccm, bei Elektromotoren bis 4 kW
Voraussetzung:
16 Jahre
Theoretische Ausbildung:
12 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
2 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Praktische Ausbildung:
Fahrstunden:
Die Anzahl der Übungsfahrten ist gesetzlich nicht vorgegeben.
Sie ist vom Lernfortschritt des Schülers abhängig.
Sonderfahrten:
Gesetzlich sind keine vorgeschrieben
Prüfungen:
theoretische Prüfung
praktische Prüfung 45 min ab 01.01.2021 55 min
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Klasse A1 (125er):
Leichtkrafträder 125 ccm max. 11 KW Motorleistung und bis 0,1KW Leistung je Kilogramm
dreirädrige Kfz bis max. 15 KW
Voraussetzung:
16 Jahre
Theoretische Ausbildung:
Ersterwerb: (ohne Vorbesitz eines Führerscheines)
12 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
4 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Erweiterung: (Du hast bereits einen Führerschein)
6 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
4 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Praktische Ausbildung:
Fahrstunden:
Die Anzahl der Übungsfahrten ist gesetzlich nicht vorgegeben.
Sie ist vom Lernfortschritt des Schülers abhängig.
Sonderfahrten:
5 x Überlandfahrt á 45 min
(Sie sind gesetzlich vorgeschrieben)
4 x Autobahnfahrt á 45 min
3 x Nachtfahrt á 45 min
Prüfungen:
theoretische Prüfung
praktische Prüfung 45 min ab 01.01.2021 70 min
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Klasse A2:
Krafträder mit oder ohne Beiwagen
leistungsbeschränkt bis 35 KW Motorleistung und bis 0,2 KW/kg
Voraussetzung:
18 Jahre
Theoretische Ausbildung:
Ersterwerb: (ohne Vorbesitz eines Führerscheines)
12 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
4 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Erweiterung: (Du hast bereits einen Führerschein)
6 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
4 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Praktische Ausbildung:
Fahrstunden:
Die Anzahl der Übungsfahrten ist gesetzlich nicht vorgegeben.
Sie ist vom Lernfortschritt des Schülers abhängig.
Sonderfahrten: (die Mindestanzahl ist gesetzlich vorgeschrieben)
5 x Überlandfahrt á 45 min
4 x Autobahnfahrt á 45 min
3 x Nachtfahrt á 45 min
Sonderfahrten bei A1 Vorbesitz: (weniger als 2 Jahre)
3 x Überlandfahrt á 45 min
2 x Autobahnfahrt á 45 min
1 x Nachtfahrt á 45 min
A1 Vorbesitz mindestens 2 Jahre:
Keine Theorie und Sonderfahrten;
nur Übungsstunden und praktische Prüfung 40 min
Prüfungen Erstwerb:
theoretische Prüfung
praktische Prüfung 60 min ab 01.01.2021 70 min
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Klasse A:
Krafträder mit oder ohne Beiwagen
Voraussetzung:
24 Jahre
Theoretische Ausbildung:
Ersterwerb: (ohne Vorbesitz eines Führerscheines)
12 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
4 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Erweiterung: (Du hast bereits einen Führerschein)
6 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
4 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Praktische Ausbildung:
Fahrstunden:
Die Anzahl der Übungsfahrten ist gesetzlich nicht vorgegeben.
Sie ist vom Lernfortschritt des Schülers abhängig.
Sonderfahrten: (die Mindestanzahl ist gesetzlich vorgeschrieben)
5 x Überlandfahrt á 45 min
4 x Autobahnfahrt á 45 min
3 x Nachtfahrt á 45 min
Sonderfahrten bei A1 und A2 Vorbesitz: (weniger als 2 Jahre)
3 x Überlandfahrt á 45 min
2 x Autobahnfahrt á 45 min
1 x Nachtfahrt á 45 min
A1 und A2 Vorbesitz mindestens 2 Jahre:
Keine Theorie und Sonderfahrten;
nur Übungsstunden und praktische Prüfung
Prüfungen:
theoretische Prüfung
praktische Prüfung 60 min ab 01.01.2021 70 min
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Klasse L:
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32km/h bbH, auch mit Anhängern bis 25 km/h
Voraussetzung:
16 Jahre
Theoretische Ausbildung:
12 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
2 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Praktische Ausbildung:
entfällt
Prüfungen:
theoretische Prüfung
praktische Prüfung entfällt
Stand: 16.11.2020