Klasse A1 (125er):
Leichtkrafträder mit 125 ccm und max. 11 KW Motorleistung sowie bis 0,1KW Leistung je Kilogramm
dreirädrige Kfz bis max. 15 KW
Voraussetzung:
16 Jahre
Theoretische Ausbildung:
Ersterwerb: (ohne Vorbesitz eines Führerscheines)
Grundstoff Unterricht: 12 x 90 Min.
Klassenspezifischer Unterricht: 4 x 90 Min.
Erweiterung: (Ein Führerschein ist vorhanden)
Grundstoff Unterricht: 6 x 90 Min.
Klassenspezifischer Unterricht: 4 x 90 Min.
Praktische Ausbildung:
Fahrstunden:
Die Anzahl der Übungsfahrten ist gesetzlich nicht vorgegeben, sondern ist vom jeweiligen Lernfortschritt abhängig.
Sonderfahrten: (die Mindestanzahl ist gesetzlich vorgeschrieben)
Überlandfahrten: 5 x 45 Min.
Autobahnfahrten: 4 x 45 Min.
Nachtfahrten: 3 x 45 Min.
Prüfungen:
theoretische Prüfung
praktische Prüfung: 70 Min.