Klasse AM:

Zweirädrige Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor
Dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leicht-Kfz (bis 350 kg - ohne Gewicht der Batterien bei Elektrofahrzeugen)
bis 45 km/h, bis 50 ccm - bei Elektromotoren bis 4 kW

Voraussetzung:
15 Jahre 

(bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis AM mit der Auflage versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber 16 Jahre wird. Die Auflage wird im Führerschein neben der Klasse AM mit der Schlüsselzahl 195 eingetragen. Ein Umtausch zum 16. Geburtstag ist nicht erforderlich)

Theoretische Ausbildung:
Grundstoff Unterricht: 12 x 90 Min.

Klassenspezifischer Unterricht: 2 x 90 Min.

Praktische Ausbildung:
Fahrstunden:
Die Anzahl der Übungsfahrten ist gesetzlich nicht vorgegeben, sondern ist vom jeweiligen Lernfortschritt abhängig.


Sonderfahrten:
Gesetzlich nicht vorgeschrieben

Prüfungen:
theoretische Prüfung
praktische Prüfung: 55 Min.

 

 

Du findest uns:

Fahrschule Eberl

Bezirksstr. 17

85716 Unterschleißheim

So erreichst Du uns:

Festnetz: 

089 / 31 05 410

 

Mobil:

Petra Schilling-Fankhänel

0177 / 31 09 223

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