Klasse AM:
Zweirädrige Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor
Dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leicht-Kfz (bis 350 kg - ohne Gewicht der Batterien bei Elektrofahrzeugen)
bis 45 km/h, bis 50 ccm - bei Elektromotoren bis 4 kW
Voraussetzung:
15 Jahre
Theoretische Ausbildung:
Grundstoff Unterricht: 12 x 90 Min.
Klassenspezifischer Unterricht: 2 x 90 Min.
Praktische Ausbildung:
Fahrstunden:
Die Anzahl der Übungsfahrten ist gesetzlich nicht vorgegeben, sondern ist vom jeweiligen Lernfortschritt abhängig.
Sonderfahrten:
Gesetzlich nicht vorgeschrieben
Prüfungen:
theoretische Prüfung
praktische Prüfung: 55 Min.