Klasse B Schlüsselzahl 196:
Befähigt Leichtkrafträder mit 125 ccm und max. 11 KW Motorleistung sowie bis 0,1KW Leistung je Kilogramm in Deutschland zu fahren.
Voraussetzung:
25 Jahre
min. 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B (oder alte Klasse 3)
Theoretische Ausbildung:
Klassenspezifischer Unterricht: 4 x 90 Min.
Praktische Ausbildung:
mindestens 5 Fahrstunden á 90 Min. mit einen Schulungsfahrzeug der Klasse A1
Prüfungen
entfällt
Wichtig:
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erstellen wir eine Bescheinigung. Der Eintrag der Schlüsselzahl 196 erfolgt mit der Vorlage dieser Bescheinigung bei der zuständigen Behörde.
Die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 ist nur in Deutschland gültig.