Führerschein Klasse B Schlüsselzahl 197

 

Seit dem 01.04.2021 gibt es im Rahmen der Fahrausbildung in der Bundesrepublik Deutschland die sogenannte "Automatikregelung".

 

Mittels einer Schaltkompetenzschulung und abschließenden Test kann die Schlüsselzahl 197 erworben werden. Diese ermöglicht, auch Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Schaltgetriebe zu führen. Die abschließende Fahrerlaubnisprüfung kann auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe durchgeführt werden. 

 

Worin unterscheiden sich die Führerscheine Klasse B mit und ohne Schlüsselzahl in der Ausbildung und Prüfung? 

 

Theorie:

In der theoretischen Ausbildung und Prüfung bestehen keine Unterschiede.

 

Praxis:

 

Ohne Schlüsselzahl 197:

Um keine Einschränkung in Bezug auf Schaltgetriebe zubekommen, wird die komplette Ausbildung sowie die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe durchgeführt.

 

Wird die Ausbildung und praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert, dürfen nach Erhalt der Fahrerlaubnis nur Automatikfahrzeugen geführt werden. Im Nachgang kann mit einer praktischen Prüfung oder einer Schaltkompetenzschulung, in der Fahrschule, die Einschränkung aufgehoben werden. 

 

Mit Schlüsselzahl 197:

Der größte Teil der praktischen Ausbildung, sowie die Fahrprüfung wird auf einem Automatikfahrzeug durchgeführt.

 

Während der Ausbildung müssen mind. 10 Fahrstunden á 45 Min. mit einem schaltgetriebenen Fahrzeug absolviert werden. Auch die sog. Sonderfahrten können auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe gefahren und angerechnet werden. Nach diesen Fahrstunden wird vor der praktischen Fahrprüfung eine sogenannte "Testfahrt zum Erwerb der Schaltkompetenz" von mind. 15 Minuten mit einem Fahrlehrer (nicht mit einem Prüfer) durchgeführt. Die Aufgaben die Fahrschüler mit einem schaltgetriebenen Fahrzeug während der Testfahrt beherrschen muss, stehen in einem vorgeschriebenen Protokoll. Zeigt der/die Fahrschüler/in einen sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Umgang mit dem schaltgetriebenen Fahrzeug erhält er/sie eine Bescheinigung. Diese ist bei der Führerscheinstelle vorzulegen, damit die Beschränkung "nur Automatikfahrzeuge" wegfällt. Im Führerschein wird die Schüsselzahl 197 vermerkt.

 

Gibt es Nachteile?

Zunächst gibt es keinerlei Nachteile. Nach bestandener Prüfung dürfen neben Automatikfahrzeugen, auch schaltgetriebene Fahrzeuge gefahren werden.

 

 

Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Fahrerlaubnisklasse erworben werden, kann es zu Nachteilen kommen.

 

Nachteile für den späteren Erwerb der Klassen BE (PKW-Anhänger), LKW oder Bus:

 

Wer als Inhaber*in der Führerscheinklasse B 197 z.B. einen BE Führerschein erwerben möchte und die dazu notwendige praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wird, darf diese Person Klasse BE Züge nur mit automatikgetriebenen Zugfahrzeugen fahren. Hier wird die Schlüsselzahl 78 (nur Automatikfahrzeuge) bei BE im Führerschein eingetragen. Das gleiche gilt für die oben genannten Führerscheine. 

 

Vorhandene Klasse B mit Schlüsselzahl 78

(nur Automatik).

Wie kann ich die Einschränkung aufheben?

 

Möglichkeit 1:

Die bisherige Regelung, dass durch eine praktische Prüfung die Schlüsselzahl 78 aufgehoben werden kann, bleibt bestehen.

 

Möglichkeit 2:

Seit dem 01.04.2021 kann die oben beschriebene Schaltkompetenzschulung sowie die Testfahrt auch nach der Führerscheinprüfung absolviert werden. Damit wird die Schlüsselzahl 78 aufgehoben und die Schlüsselzahl 197 eingetragen.

 

Was ist die beste Alternative?

Diese ist ganz individuell, je nachdem wie schnell man mit einem schaltgetriebenen Fahrzeug zurechtkommt. Das lässt sich am besten durch eine Fahrstunde feststellen.

 

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